Aktuell
Zwischen der SWICA Gesundheitsorganisation AG als obligatorischer Grundversicherer und mir bestehen seit Jahren Kontroversen im Abrechnungswesen und der Tarifanwendung (Tarmed). Diese Differenzen betreffen sowohl meine Tätigkeit als Lungenspezialist / Pneumologe FMH wie auch als Notarzt SGNOR.
Wünschen Sie als SWICA-Versicherte/r pneumologische Abklärungen oder wurden Sie vom Hausarzt zugewiesen, werden wir die Situation zunächst telefonisch evaluieren und die Konditionen festlegen. Es steht Ihnen in jedem Fall frei, andere Lungenspezialisten im Kanton St. Gallen zu konsultieren.
Im ernsten oder gar lebensbedrohlichen medizinischen bzw. traumatologischen Notfall müssen Sie als SWICA-Versicherte allerdings damit rechnen, dass ich mich als Notarzt vor Ort auf meine ärztlichen Beurteilungspflichten und lebenserhaltende Massnahmen beschränken werde, was in den meisten Fällen eine Hospitalisation nach sich ziehen wird, statt unter Umständen ein ambulantes Vorgehen, für weitere Abklärungen und Behandlungsstrategien. Bei anhaltender Notarztindikation während des Transports bis ins Zielspital werde ich frühzeitig Flugrettungs- (REGA, AP3) oder bodengebundene Notärzte (SRRWS, KSSG) zur Sicherstellung der ärztlichen Betreuung bis zur Übergabe an das Notfall-Team der jeweiligen Zentralen Notfallaufnahme beiziehen.
Zur Post-Närrischen Fastnachtszeit folgt das abrupte Ende der Narrenfreiheiten!
»wir sind ZENSIERT!« »SWICA! SWICA! SWICA! Tytorrhoe! Tytorrhoe! Tytorrhoe!« Mit finalem Lobgesang und Tusch auf die kundenzufriedenstellenste Schweizer Krankenkasse (K-Tipp 15/2022) werden meine Narrenfreiheiten unmissverständlich
Zur Närrischen Fasnachtszeit erlaube auch ich mir einige Narrenfreiheiten (IV)
»wir sind ZENSIERT!«
Zur Närrischen Fasnachtszeit erlaube auch ich mir einige Narrenfreiheiten (III)
»wir sind ZENSIERT!«
Zur Närrischen Fasnachtszeit erlaube auch ich mir einige Narrenfreiheiten (II)
»wir sind ZENSIERT!«
Zur Närrischen Fasnachtszeit erlaube auch ich mir einige Narrenfreiheiten (I)
»wir sind ZENSIERT!«