»WIR sind SWICA!«
Dieser jahrzehntealte Slogan einer Schweizer Gesundheitsorganisation ist, im Gegensatz zum Credo »Wir sind PAPST!«, nicht mit dem Unfehlbarkeitsdogma behaftet, sondern dem politisch motivierten, publikumswirksamen Sauglattismus geschuldet.
Soll heissen, Homepage basiert: WIR sind eine Familie, immer füreinander da, in gesunden wie in kranken Tagen, bis dass der Tod oder der Krankenkassenwechsel uns scheidet! Letzterer bietet sich zurzeit gerade an, nicht nur von Gesetzes wegen möglich, sondern, weil der titelgebende Krankenversicherer in den letzten Jahren nahezu unbemerkt die Sprachmelodie seines Slogans geändert hat: »wir sind SWICA!«
Soll heissen, KVG basiert: SWICA beansprucht nun doch die päpstliche Unfehlbarkeit in strittigen Fragen der Tarifanwendung (Tarmed, Analysenliste) bei Pflichtleistungen durch medizinische Leistungserbringer im Versicherungsobligatorium.
Und, getreu dem Motto bei Streitfragen: »die Versicherung ist nie dein Partner, immer dein Gegner«, entscheidet die SWICA selbstherrlich zu finanziellen Ungunsten ihrer Familienmitglieder und damit auch zu meinen Ungunsten, da meine Patienten meine Honorarschuldner und damit vorleistungspflichtig sind, auch wenn sie den gesetzlich vorgesehenen Honoraranteil nicht, nur teilweise oder stark verspätet zurückvergütet erhalten! Wer zahlt, befiehlt, sozusagen?
Die SWICA kommuniziert auch ungeniert am Schalter oder in Serienbriefen, dass sie nicht bereit ist, Pflichtleistungen, die ich erbracht habe, ob als Notarzt oder Lungenspezialist, zu vergüten! Die SWICA hinterlässt hiermit den Eindruck, ich sei in den Tarifausstand getreten, was definitiv nicht zutrifft.
Das Vorenthalten einer Leistungsvergütung im Zusatzversicherungsbereich mag willkürlich erscheinen, aber die Zahlung von Pflichtleistungen in lebensbedrohlichen Situationen oder bei komplexen Lungenkrankheiten zu verweigern, empfinde ich als machtmissbräuchlich und ungesetzlich!
SWICA-Angestellte sind weder gegenüber meinen Patienten noch mir in irgendeiner Form weisungsbefugt. Dennoch staune ich, wie einige SWICA-Familienmitglieder, aus unrealistischer Angst, den Versicherungsschutz zu verlieren, wie brave Lämmchen bereit sind, unglaubliche Umtriebe, Zeitaufwände, Unkosten usw. in Kauf zu nehmen, um sich in der Kantonshauptstadt fachärztlich beraten zu lassen: Verkehrsüberlastung, Parkplatzsuche, stundenlanges Warten im Durchlauferhitzer überlasteter Notfallstationen, um nur einige zu nennen. Und, im medizinischen Notfall findet keiner dieser Leistungserbringer den Weg ins Sankt Galler Rheintal.
Ich behalte mir bei gewissen SWICA-Versicherten, die in der Not dennoch die Notrufnummer des Notarztdienstes Rheintal wählen, vor, mich auf meine Beurteilungspflicht zu beschränken und über die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen das geeignete Rettungsmittel aufzubieten. Diese Organisationen arbeiten zwar auch nicht gratis, aber ich muss dann nicht mehr dem Geld nachrennen.
Ebenso wenig der Rückvergütung hinterher eilen müssen ehemalige SWICA-Mitglieder, die seit 2022 bei einer anderen Krankenkasse grundversichert sind. Denn als elektronisch abrechnender Arzt seit vielen Jahren, kann ich meine Honorarforderungen direkt an den jeweiligen Kostenträger zur Vergütung senden, problemlos.
Für Unentschlossene bleibt noch etwas Zeit, sich im Versicherungsobligatorium von der SWICA zu lösen und eine Krankenkasse zu finden, die sich nicht weigert, Pflichtleistungen zu bezahlen.
Fortsetzung folgt.
Dr. med. Rolf Schück
FA Pneumologie und Allgemeine Innere Medizin FMH
Notarzt SGNOR
FA Praxislabor